Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden/Vertragspartners die jeweilige vertragliche Leistung ausführt.

2. Angebote und Zustandekommen des Vertrages

Vertragsangebote und insbesondere mit Angebot überschriebene Leistungsaufstellungen sind freibleibend. Zum Zustandekommen eines Vertrages bedarf es in jedem Fall nach Eingang einer entsprechenden Erklärung des Kunden der Annahme des Vertragsangebotes durch die Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH, sofern nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird.

Geht ein Vertragsangebot des Kunden elektronisch ein, so stellt eine Zugangsbestätigung keine Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.

3. Garantien

Leistungsbeschreibungen über die verkauften Produkte stellen als solche keine Garantien im Sinne des § 443 BGB dar.

4. Gewährleistung

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Die Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder auf einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn und Nutzungsausfall. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist der Schadensersatz im Falle normaler Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.1. Nacherfüllung

Sofern ein Mangel des Produktes im Sinne der §§ 434, 435 BGB vorliegt, ist die Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder Minderung zu verlangen.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware im Werk oder im Lager von dem Verkäufer auf den Besteller über, bei Versendung sobald die Sendung zum Versand gebracht wurde. Dies gilt auch dann, wenn die vereinbarten Preise die Transportkosten beinhalten. Die üblichen Transportrisiken können auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert werden.

6. Lieferung

Vom Verkäufer angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Im Übrigen haben angegebene Lieferzeiten allein informellen Charakter. Die Einhaltung von Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger eintretender, unvorhergesehener, außergewöhnlicher und nicht von der Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH zu vertretender Umstände, z.B. Streik, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe oder Energieversorgungsschwierigkeiten besteht die Berechtigung, die Lieferung und Leistung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Eine Aufrechnung ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zulässig. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

Schecks werden nur nach Vereinbarung erfüllungshalber angenommen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist die Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

Skonti dürfen nur abgezogen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Es gelten die gesetzlichen Regelungen für den Fall eines Zahlungsverzuges.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware verbleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen bei der Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH. Mit vollständiger Erfüllung der Forderungen geht das Eigentum auf den Kunden über.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Ware wird stets für die Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH vorgenommen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Dies gilt auch für den Fall der Vermischung der Ware.

9. Verbraucherklausel

Für Verträge zwischen der Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH und einem Verbraucher gelten die Ziffern 4 (Gewährleistung) und 5 (Gefahrübergang) nicht. In diesen Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Hanau, sofern der Kunde Kaufmann ist. In diesem Fall ist die Firma Hoppesack Meß- und Regeltechnik Vertriebs GmbH jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht in Anspruch zu nehmen.

Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen sollen in Schriftform erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Rechtsfolgen einer (Teil-) Unwirksamkeit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen